Krebspest

Die Krebspest ist eine Krankheit die ausschließlich Flusskrebse befällt. Dabei verläuft sie für europäische Krebsarten fast immer tödlich, wohingegen amerikanische Arten meist resistent sind und die Krankheit weiterverbreiten können. Auslöser ist ein Ei- oder Scheinpilz mit dem Namen Aphanomyces astaci. Er befällt das Nervensystem der Tiere und kann innerhalb weniger Wochen ganze Flusskrebspopulationen auslöschen.

Die Symptome sind selten eindeutig aber:

  • oft verlieren befallene Tiere ihre Scheu und sitzen auch tagsüber vor ihren Verstecken
  • die Tiere wirken lethargisch und wehren sich kaum, selbst wenn man sie aus dem Wasser nimmt.
  • die Krebse "kratzen" sich oft, insbesondere an den Scherengelenken und Augen
  • manchmal ist ein weißlich schimmliger Bezug auf dem Panzer zu erkennen
  • manchmal fallen den Tieren Scheren und Beine einfach ab

Grundsätzlich sollte man sofort den für das Bundesland zuständigen Anglerverband informieren, sobald in einem Gewässer mehrere tote Krebse entdeckt werden! Allerdings können grade in den Häutungsphasen im Früh- und Spätsommer vermehrt Panzerteile und leere Exuvien (kompletter Krebspanzer nach der Häutung) herumliegen, die leicht für tote Krebse gehalten werden können.

Krebspest(verdacht) und jetzt?

  1. den zuständigen Angelverein oder Gewässerpächter informieren.  
  2. keine Krebspestsporen in andere Gewässer weitertragen! Um sicherzugehen, dass keine Sporen überleben, müssen alle Gegenstände die mit dem Wasser in Kontakt waren (Angelsachen, Gummistiefel, Boot) über mindestens 72 Stunden durchtrocknen. Kleidung sollte bei 60°C gewaschen werden. 

Wann ist die Krebspest wieder verschwunden?

Meist gelangt die Krebspest zusammen mit amerikanischen Krebsen in ein Gewässer. Die neuen Krebse übernehmen in der Regel schnell den Lebensraum von den einheimischen Krebsarten. In solch einem Fall ist das Gewässer für diese langfristig verloren, da bisher fast alle Versuche, die amerikanischen Krebse wieder loszuwerden gescheitert sind.

Wird als Ursache der Eintrag von Sporen, beispielsweise durch infizierte Angelausrüstung vermutet, ist ein Wiederbesiedlungsversuch nach mehreren Monaten möglich. Es sollten jedoch Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden, um einen erneuten Eintrag von Sporen zu vermeiden. Diese könnten zum Beispiel sein:

  • Verbot der Nutzung persönlicher Angelausrüstungen und Bereitstellung von Angelequipment, das ausschließlich in dem betroffenen Gewässer genutzt werden darf.
  • Information der anderen Nutzer des Gewässers
  • Kauf von Besatzfischen nur von Züchtern in deren Gewässern keine amerikanischen Krebse vorkommen. 

Projektpartner

Förderung: Gefördert aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages

Förderer: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Förderkennzeichen 2815BM001.