Kumulative Dissertationen
Bei Einschluss von bereits anderswo publizierten Einzelbeiträgen, oder solchen, die anderswo zum Druck angenommen worden sind, sind die Autor:innen selbst für die Einhaltung des Copyrights verantwortlich. Die Nutzungsrechte für eine parallele Publikation in BzPM sind via http://www.sherpa.ac.uk/romeo/ zu klären. Bei Fragen wenden Sie sich an den Herausgeber.
Bei Abschnitten, deren nochmalige Veröffentlichung zu einem späteren Zeitpunkt an einem anderen Publikationsort erfolgen soll, und für die noch kein Akzeptanzbescheid vorliegt, ist zuvor die Einhaltung des Copyrights zu klären. Im Zweifel sollte das „einfache Nutzungsrecht“ reklamiert werden. Eine Dokumentation (screenshot) der Nutzungsrechte ist empfehlenswert. Im Einzelfall kann es ratsam sein, den Verlag um die Überlassung des Einfachen Nutzungsrechtes zu bitten.
Ein kumulierendes Literaturverzeichnis ist ideal.
Eine (eventuell zusätzliche) durchgehende Paginierung aller Seiten der Dissertation ist auch bei Zusammenstellung von selbstständigen Einzelartikeln nötig. Abbildungen und Legenden sind druckfertig im laufenden Text unterzubringen. Sie sollen nicht (wie bei Projekten für kommerzielle Verlage, welche Layout und Seitenumbruch übernehmen) als Anhang den Manuskripten beigefügt werden. Hiervon abweichend gelten die Regeln des post-prints, nach denen bei vielen Zeitschriften die letzte finale Version eines Manuskriptes, das einem Verlag zur Publikation eingereicht wurde, auf einem institutionellen repository (z.B. ePIC) publiziert und archiviert werden darf. Die hierfür relevanten Regeln der jeweiligen Zeitschriften sind via http://www.sherpa.ac.uk/romeo/ zu klären.