Die Bestände jedes Archivs sind nach dem sog. Provenienzprinzip (von lat. provenire, d. h. entstehen) geordnet. Bei Anwendung dieses Prinzips wird davon ausgegangen, dass es Stellen in Organisationen sind, die Unterlagen erzeugen und sie nach einem festgelegten Ordnungsschema ablegen. Das Archiv bildet daher aus den bei einer Stelle angefallenen Unterlagen immer einen sog. Bestand, dessen Ordnung es - wann immer möglich - übernimmt und beibehält.
Indem das Archiv das Provenienzprinzip anwendet, vermeidet es, die Archivalien in komplexe Ordnungssysteme wie Bibliothekssystematiken einzuordnen, also nach dem Pertinenzprinzip zu arbeiten - eine Aufgabe, welche es bei den üblicherweise geringen eigenen personellen Ressourcen in der Regel nicht leisten kann. Zugleich umgeht das Archiv mit dieser Arbeitsweise das Problem, die Ordungssysteme an die - aus seiner Sicht - schnelllebigen Veränderungen derjenigen Weltsichten und Fragestellungen, auf deren Grundlage diese Systeme entwickelt worden sind, anpassen oder sie sogar aufgrund neuer Perspektiven und Fragen neu entwickeln zu müssen. Außerdem entfällt dann im Archiv die Neuordnung der Archivalien, die jedes Mal nur mit erheblichen Aufwand zu leisten wäre.
Als Archivnutzer profitieren auch Sie von der Arbeit des Archivs mit dem Provenienzprinzip. Sie erhalten einen dauerhaft gleichbleibenden Zugang zu den Archivbeständen. Außerdem bekommen Sie dadurch Informationen über die Entstehung der Archivalien, über die Arbeit der abgebenden Stelle und über deren Geschichte. Allerdings verlangt dieses Vorgehen des Archivs von Ihnen, bei der Recherche von Ihren durch die Benutzung von Bibliotheken oder Internetsuchmaschinen geprägten Nutzungserwartungen und -gewohnheiten abzusehen und sich an den Ordnungsstrukturen des Archivs zu orientieren.