FAQ: Häufig gestellte Fragen
Antrag
Antragsberechtigt sind Forschende von deutschen Universitäten bzw. Forschungseinrichtungen. Forschende von ausländischen Instituten benötigen einen deutschen Kooperationspartner, der Hauptantragsteller sein muss. Der Hauptantragsteller ist verantwortlich für alle administrativen Vorgänge wie z.B. das Unterzeichnen des Leihvertrages und die Erstellung der notwendigen Papiere für Ausfuhr und Transport. Kommerzielle Nutzer wenden sich bitte direkt an DEPAS.
Einige Formalien (Antrag auf Ausfuhrgenehmigung, Ausfuhranmeldung) können nur durch eine deutsche Juristische Person durchgeführt werden.
Die Antragstellung für Land- und Ozeanboden-Seismometer ist nur über ein PDF-Formular möglich. Bitte füllen Sie das Formular aus und Sie es zusammen mit einer kurzen Projektzusammenfassung (1-2 Seiten, PDF-Datei) zurück. Die Zusammenfassung sollte eine kurze Beschreibung der wissenschaftlichen Fragestellung, eine Stationskarte, einen Zeitplan, sowie Informationen über Finanzierung und Schiffszeit enthalten. Kommerzielle Nutzer wenden sich bitte direkt an DEPAS.
Der Antrag wird von dem externen Lenkungsausschuss und dem internen Beirat begutachtet. Die Entscheidung über eine Ausleihe trifft der Vorstand des GFZ (Landstationen) bzw. das Direktorium des AWI (OBS).
Der Lenkungsausschuss tagt zweimal jährlich, die Termine und die Antragsfrist werden auf der Seite "Antrag" bekannt gegeben. Grundsätzlich benötigt ein OBS-Experiment nach der Bewilligung mindestens neun Monate Vorlaufzeit. Eine frühzeitige Antragstellung erleichtert die Planung.
Kosten
Die Nutzung der OBS für wissenschaftliche Zwecke ist kostenlos. Kommerzielle Nutzer erfragen bitte ein individuelles Angebot.
Es fallen Kosten für Mobilisierung/Demobilisierung, Techniker, Transporte, Versicherung und Verbrauchsmaterialien (Anker, Batterien) an. Eine Abschätzung der Kosten ist auf der Seite "Kosten" aufgelistet.
Mobilisierung, d.h. die Vorbereitung der OBS, beinhaltet u.a. das Zusammenstellen der Komponenten, Tests, Stauen und Erstellen von Listen. Demobilisierung, d.h. die Nachbereitung, beinhaltet u.a. Wartung, Tests und Einlagerung der Komponenten. Diese Dienstleistung muss beim AWI kostenpflichtig in Auftrag gegeben werden.
Die OBS müssen an Bord von geschultem technischen Personal betreut werden. Sofern kein eigenes Personal zur Verfügung steht, muss diese Dienstleistung beim AWI oder einer externen Firma eingekauft werden.
Ja, die OBS müssen gegen Transportschäden und Verlust versichert werden.
Expedition
Die Art des Schiffes hängt von der Anzahl der OBS und den Wetterbedingungen im Einsatzgebiet ab. Ein Kran ist für das Aussetzen und Einholen notwendig. Eine Winde wird für den Test der Auslöseeinheiten benötigt. Ein Trockenlabor oder ein anderer geschützter Platz muss für Arbeiten an der Elektronik vorhanden sein.
Ein Test der Auslöser ist vor dem Zusammenbau der OBS notwendig. Die dafür benötigte Zeit hängt von der Anzahl der OBS und der Wassertiefe ab, mit einigen Stunden muss gerechnet weden. Für jedes OBS wird eine halbe Stunde Stationszeit für das Aussetzen benötigt. Beim Einholen wird eine Stunde Stationszeit pro OBS plus Auftauchzeit (ca. 1.2 m/s mal Wassertiefe) angesetzt.
Für ein OBS Langzeitexperiment sind mehrere Transporte notwendig. Vor dem Aussetzen werden die OBS, das Verbrauchsmaterial sowie das Zubehör in 20' Seecontainern versendet. In einen Container passen je 12 OBS plus Zubehör. Nach Ende der Aussetz-Fahrt muss das Zubehör und ggf. die leeren Transportboxen wieder nach Bremerhaven gesendet werden, entweder im Container oder als Stückgut. Vor der zweiten Fahrt zum Einholen der OBS wird das Zubehör zum Starthafen geschickt, nach Ende der Fahrt werden die OBS in Containern zurück ans AWI gesendet.
Die Hydrophone der OBS sind ausfuhrgenehmigungspflichtig ("dual-use"). Ein deutscher Projektpartner muss deshalb rechtzeitig, d.h. mehrere Monate vor der Ausfuhr, eine Ausfuhrgenehmigung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Die Ausfuhranmeldung und alle weiteren zolltechnischen Vorgänge werden durch das ausleihende Institut bzw. durch den deutschen Projektpartner durchgeführt oder bei einem Transportunternehmen in Auftrag gegeben.
Nach jeder Fahrt muss eine Kopie der Protokolle und ein kurzer Fahrtbericht an DEPAS geschickt werden.
Daten
Die Daten werden von den Datenloggern in einem internen Format aufgezeichnet. Sie werden nach dem Auslesen in das Mini-Seed Format konvertiert.
Die Rohdaten werden von DEPAS in der PANGAEA Datenbank archiviert. Die Mini-Seed Daten werden in der GEOFON Datenbank archiviert. Für die Archivierung muss der Ausleiher einen FDSN Netzwerk-Code beantragen. Kommerzielle Daten werden vom Pool nur intern zu Zwecken der Qualitätskontrolle gespeichert.
Die Daten werden drei Jahre nach dem Einholen der OBS der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Kommerzielle Daten werden nicht veröffentlicht.
Publikationen
Folgende Publikation beschreibt DEPAS:
Alfred-Wegener-Institut, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung et al., 2017: DEPAS (Deutscher Geräte-Pool für amphibische Seismologie): German Instrument Pool for Amphibian Seismology, Journal of largescale research facilities, 3, A122, doi: 10.17815/jlsrf-3-165
DEPAS sollte in jeder Publikation mit folgendem Satz in der Danksagung erwähnt werden: „We thank the “German Instrument Pool for Amphibian Seismology (DEPAS)”, hosted by the Alfred Wegener Institute Bremerhaven, for providing the ocean-bottom seismometers.“
Bei jeder Publikation soll ein Belegexemplar bzw. eine PDF-Datei an den DEPAS Pool gesendet werden.
Eine Liste der DEPAS Publikationen gibt es auf der Seite "Publikationen".
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