Seit dem 1. Januar 2021 beteiligt sich das Land Niedersachsen an der Bund-Länder-Finanzierung des Alfred-Wegener-Instituts, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (AWI). Die Anzahl der Sitzländer erhöht sich durch das im Jahr 2017 gemeinsam mit der Universität Oldenburg gegründete Helmholtz-Institut für Funktionelle Marine Biodiversität auf vier.
Mit der Forschung am niedersächsischen Standort Oldenburg baut das Alfred-Wegener-Institut seine Expertise in der marinen Biodiversitätsforschung aus. Biodiversitätswandel, Ökosystemfunktionen sowie Schutz und Management der Meere stehen am Oldenburger Helmholtz-Zentrum für Funktionelle Marine Biodiversität (HIFMB) im Fokus. Die neu eingerichteten Professuren für Biodiversitätstheorie, Meerespolitik, Meeresschutz und Ökosystem-Informatik ergänzen und erweitern die Forschungszweige von Universität und AWI um Aspekte, um diese nun besonders zielgerichtet angehen zu können.
„Mit den neuen Professorinnen und Professoren werden wir die Forschung an mariner Lebensvielfalt erheblich stärken. In den Ozeanen leben Millionen von unbekannten Arten, die als Gemeinschaften wesentliche Funktionen der Meere wie zum Beispiel Stoffkreisläufe, Nahrungsnetze und Riffbildung tragen“, sagt AWI-Direktorin Prof. Antje Boetius. „Ihre biologische Interaktion und die Veränderung ihrer Netzwerke durch menschliche Eingriffe sowie wissenschaftliche Grundlagen ihres Schutzes sind wichtige wissenschaftliche Fragen, die an der Uni Oldenburg mit weiteren Partnern auf höchstem Niveau bearbeitet werden können“, so die AWI-Direktorin weiter.
„Unsere langjährige wissenschaftliche Zusammenarbeit fußt auf dem gemeinsamen Interesse an der Meeresforschung. Die räumliche Nähe zwischen Bremerhaven und Oldenburg vereinfacht zusätzlich den persönlichen Austausch zwischen den Mitarbeitenden“, sagt Dr. Karsten Wurr. „Das Instrument der Helmholtz-Institute trägt zu einer noch besseren Vernetzung von Helmholtz-Zentren und Universitäten bei. Die gemeinsame Berufung der vier Professuren ist dabei ein ebenso wichtiger Bestandteil der Zusammenarbeit wie die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses“, erläutert der Verwaltungsdirektor des Alfred-Wegener-Instituts.
„Für Niedersachsen bedeutet die Aufnahme einen weiteren Schritt zur nachhaltigen Stärkung und Erhöhung der Sichtbarkeit der niedersächsischen Meeresforschung“, so Niedersachsens Wissenschaftsminister Björn Thümler. „Zugleich verbessert die Einbindung in eine große Wissenschaftsorganisation die Voraussetzungen für Spitzenforschung.“ Die Funktion mariner Ökosysteme hängt von der biologischen Vielfalt der Meere ab. Die Beantwortung der Kernfrage, wie stark und in welcher Form diese biologische Vielfalt auf die globale Klimaerwärmung und anthropogene Einflüsse reagiert, ist der wichtigste Forschungsschwerpunkt des Instituts in Oldenburg. „Mit ihrer Erforschung mariner Ökosysteme leisten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler am HIFMB einen wichtigen Baustein zum Verständnis des Klimawandels“, so Thümler weiter. Die Aufnahme Niedersachsens in die gemeinsame Bund-Länder-Förderung des AWI ist verbunden mit zusätzlichen Fördergeldern in Höhe von rund 6 Millionen Euro jährlich.
Hintergrund:
Helmholtz-Zentren werden über die Bund-Länder-Finanzierung jeweils zu 90 Prozent vom Bund gefördert, zehn Prozent bestreiten die Sitzländer. Für das Alfred-Wegener-Institut sind dies die Bundesländer Bremen mit dem AWI-Hauptsitz in Bremerhaven, Brandenburg mit der Forschungsstelle Potsdam, Schleswig-Holstein mit den Standorten Helgoland und Sylt sowie jetzt neu Niedersachsen mit dem Standort Oldenburg. Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Ländern und AWI hatten sich in einer dazu eingerichteten Arbeitsgruppe bezüglich der erforderlichen Anpassung von Errichtungsgesetz, Konsortialvertrag und Satzung des AWI abgestimmt. Das „Vierte Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung des öffentlichen Rechts ‚Alfred-Wegener-Institut für Polar- und Meeresforschung‘“ ist am 15. März 2019 in Kraft getreten. Der neue Konsortialvertrag vom 18. Dezember 2020 hält fest, dass Niedersachsen ab 1. Januar 2021 0,85 Prozent des jährlichen Institutsetats in Höhe von etwa 100 Millionen Euro trägt, ebenso wie Schleswig-Holstein und Brandenburg; Bremen finanziert 7,45 Prozent des Zuwendungsbedarfs.