Seit der Antarktis-Vertrag im Jahr 1961 in Kraft getreten ist, treffen sich Vertreter:innen der beteiligten Nationen regelmäßig zur„Konsultativtagung zum Antarktis-Vertrag“ (Antarctic Treaty Consultative Meeting, ATCM). Vom 23. Mai bis zum 2. Juni 2022 findet die Tagung zum 44. Mal statt – diesmal organisiert vom Gastgeber Deutschland in Berlin. Auf der Tagesordnung werden aktuelle Fragen zur Antarktis sowie die weiteren Entwicklungen auf dem kältesten Kontinent unseres Planeten stehen. Das Alfred-Wegener-Institut, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (AWI) präsentiert auf der ATCM die Ausstellung „Erlebe die Antarktis". Diese zeigt den Delegierten der Antarktisvertragsstaaten Deutschlands Leistungen im Bereich Wissenschaft und Umweltschutz in der Antarktis.
Highlight der Antarktis-Ausstellung ist die Kabause: Eine mobile Unterkunft, die Forschenden auf Polarexpeditionen Schutz bietet. Der Nachbau einer Kabause zeigt eindrücklich, wie Wissenschaftler:innen in der Antarktis teilweise mehrere Wochen lang auf engstem Raum leben. Zur Eröffnung der 44. ATCM hat sich Staatssekretärin Jennifer Lee Morgan vom Auswärtigen Amt die Ausstellung gemeinsam mit AWI-Direktorin Antje Boetius angesehen.
Als einziger Kontinent besitzt die Antarktis weder Regierungen oder Parlamente noch zentrale Organisationen, die rechtsverbindliche Beschlüsse fassen könnten. Vielmehr obliegt diese Aufgabe den stimmberechtigten Vertragsstaaten des Antarktis-Vertrags, die entsprechende Beschlüsse einmal jährlich auf der ATCM-Konsultativtagung beraten und fassen.
Einer der erfolgreichsten zwischenstaatlichen Verträge
In der internationalen Politik nimmt der Antarktis-Vertrag eine besondere Stellung ein. Er gilt als eines der erfolgreichsten zwischenstaatlichen Abkommen überhaupt. Dank des Vertrages ist die Antarktis bis heute ein demilitarisierter, atomwaffenfreier Kontinent. Zudem schuf er eine neue Dimension multilateraler Zusammenarbeit auf Basis gemeinsamer Forschung. Das Ergebnis ist eine friedliche, wissenschaftliche und logistische Kooperation zwischen den Vertragsstaaten in der Antarktis „zum Wohle der gesamten Menschheit“, wie es die Präambel dieses Vertrages vorsieht. Viele jüngere Übereinkommen haben sich an dem Ideal des Antarktis-Vertrags orientiert.
Eine Beratung in Umweltfragen
Mit der Erkenntnis, dass die Antarktis ein schutzbedürftiges Gut ist, wurde Anfang der 1990er Jahre schließlich das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag unterzeichnet. Das Protokoll erklärte die gesamte Antarktis zu einem „dem Frieden und der Wissenschaft gewidmeten Naturreservat“. Es gilt auch heute noch als ein Paradebeispiel für den internationalen Umweltschutz.
Weitere Informationen zur ATCM: https://atcm44-berlin.de