Nach 15-jährigen Verhandlungen bei den Vereinten Nationen über ein internationales Übereinkommen zum Schutz der Hohen See ist am Wochenende ein Durchbruch gelungen. Nach einer Marathonsitzung in der Nacht vom 3. auf den 4. März 2023 einigten sich die Mitgliedsstaaten in New York auf die wichtigsten Grundsätze zum Schutz der biologischen Vielfalt der Hohen See.
Bis 2030 sollen mindestens 30 Prozent der Weltmeere als Schutzgebiete ausgewiesen werden. Die Entscheidungen über die Einrichtung neuer Schutzgebiete können dabei künftig mit einer ¾ Mehrheit getroffen werden. Außerdem wurde ein Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit von wirtschaftlichen Projekten, Expeditionen und anderen Aktivitäten in den Meeren festgelegt.
Als weiteren wichtigen Punkt sieht die Konvention einen finanziellen Vorteilsausgleich vor, bei dem Industrieländer, die genetische Ressourcen der Hohen See nutzen, eine jährliche Pauschalzahlung leisten. Genetische Ressourcen bezeichnen das gesamte Material pflanzlichen, tierischen, mikrobiologischen oder anderen Ursprungs, das funktionelles Erbgut enthält. Die Zahlung der Industrieländer soll für den notwendigen Kapazitätsaufbau in Entwicklungsländern für die Zwecke des Abkommens verwendet werden, sobald es in Kraft getreten ist.
Die einzelnen Mitgliedsstaaten müssen nun die rechtlichen und institutionellen Voraussetzungen für die Umsetzung des neuen Abkommens schaffen. In Deutschland wird dabei das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) federführend sein. Wie die Umsetzung auf nationaler Ebene und später im europäischen Rahmen erfolgen wird, bleibt abzuwarten.
Mehr Infos: https://www.un.org/bbnj/