Zoll

Anlieferung

Der Einsatz von Expeditionsausrüstung erfolgt im sogenannten Drittland (außerhalb der EU). Somit sind hier die gesetzlichen Vorgaben der Ausfuhrkontrolle einzuhalten. Für institutsfremde Ausrüstung muß vom Versender/Eigentümer eine vorabgefertigte Ausfuhranmeldung vorgelegt werden. Diese benötigen das AWI für die vorgeschriebene Ausfuhrabwicklung. Informationen dazu gibt es auf der Zollseite (www.zoll.de). Die Ausfuhranmeldung dient als Nachweis für die spätere Wiedereinfuhr nach der Expedition. Zusätzlich kann das Zollformular INF.3 (Formular-Nr. 0329) als Nachweis genutzt werden. Dieses muss vor der Ausfuhr bei dem für den Versender/Eigentümer zuständigen Zollamt – zusammen mit der Ausfuhranmeldung - abgefertigt werden.

Anlieferungen im AWI-Hafenlager (Beachtung von Zollvorschriften)

Für das Verbringen von Gemeinschaftswaren in die Freizone (Freihafen/AWI-Hafenlager) sind besondere Maßnahmen erforderlich. Die Waren (z.B. Expeditionsausrüstung) müssen bei der Einfahrt in die Freizone beim Zollamt Bremerhaven (Franziusst. 1 oder Senator-Borttscheller-Str. 12) unter Vorlage des Vordruckes „Statusbescheinigung“ (zweifach) gestellt werden. Die Vordrucke liegen beim Zollamt Bremerhaven aus (bitte hierfür 2 Kopien der Gesamtfrachtliste als Anlage vorlegen). Die abgefertigte Statusbescheinigung muß dann mit der Ausrüstung im AWI-Hafenlager abgegeben werden.

Sonderstatus Helgoland

Helgoland gehört nicht zum Zollgebiet der Gemeinschaft sondern ist ein sogenanntes Zollausschlussgebiet (Artikel 4 Absatz 1 4. Anstrich Unionszollkodex). Helgoland gilt daher als Drittland, muss jedoch die Gesetzgebung über das Zollwesen einschließlich der Warenverkehre umsetzen. Hierfür wurde eine vorgezogene Zollstelle auf Helgoland eingerichtet die  Amtshandlungen vornimmt (§ 24 Zollverwaltungsgesetz).

Des Weiteren ist Helgoland von der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) (§ 1(1) Nr. 1 & 2 UStG (Umsatzsteuergesetz) und der Verbrauchssteuer (Tabaksteuer, Energiesteuer etc.) gem. der entsprechenden Verbrauchsteuergesetze befreit. 

Aus diesem Grund werden wir in Kürze hier die wichtigsten Information zusammengetragen und einige Beispiele von gängigen Warenwegen von oder zur Insel inklusive der dazu passenden Zollverfahren auflisten.

Abholung

Nach Beendigung der Expedition wird die Ausrüstung zur Abholung in unserem AWI-Hafenlager bereitgestellt. Da sich dieses in der Freizone (Freihafen) von Bremerhaven befindet, erfolgt von uns keine Zollabfertigung (Wiedereinfuhr/Rückwarenregelung). Die Importanmeldung muss von den Eigentümern oder deren Agenten/Speditionen beim zuständigen Zollamt in Bremerhaven (DE002452) in digitaler Form erfolgen. Für eine Anmeldung als Rückwaren, ist ein Ausfuhrnachweis, sowie z.B. eine das Formular INF.3 möglich. Nähere Informationen können auch unter zoll.de nachlesen.

Falls die Einfuhrabfertigung beim Empfänger erfolgen soll, muß die Ausrüstung unter Zollüberwachung, im sogenannten Versandverfahren (T1), vom AWI-Hafenlager zum Empfänger transportiert werden. Dieses Verfahren muß durch den beauftragten Spediteur oder Abholer beim zuständigen Zollamt in Bremerhaven (DE002452) eröffnet werden.

Probenmaterial

Für gesammeltes Probenmaterial ist eine Einfuhr erforderlich, da es sich hierbei nicht um Rückware handelt. Bei der Einfuhr sind die aktuellen Vorschriften zu beachten und einzuhalten (Artenschutz, Genehmigungen, Einfuhr von Tierprodukten usw.). Die Einfuhr von biologischem Probenmaterial erfolgt mit den im Bereich Umgang mit tierischen Nebenprodukten genannten Dokumenten durch die Abteilung Logistik und Forschungsplattformen über die Grenzkontrollstelle in Bremerhaven zum AWI. Von dort erfolgt die Abholung durch die Fahrtteilnehmer in Absprache mit dem Fahrtleiter bzw. dem Probenbeauftragten des Fahrtabschnittes. (Umgang mit tierischen Nebenprodukten)

Kontakt

logistik.zoll@awi.de
Stefanie Klüver
Tel.: 0471 - 4831 1165
FAX: 0471 - 4831 1355

Guido Kunze
Tel.: 0471 - 4831 1147
FAX: 0471 - 4831 1355

Jana Maria Jagel
Tel.: 0471 - 4831 1438
FAX: 0471 - 4831 1355

 

 

HEINCKE & UTHÖRN

Zollabwicklung für:

  • Expeditionsausrüstung
  • AWI Transporte nach/von Helgoland (7 Werktage Vorlauf)

 

Sonstiges
AWI-interne Zollinformationen für Mitarbeitende gibt es hier.