Chancengleichheit am AWI

Das Alfred-Wegener-Institut setzt sich für die Gleichbehandlung und Chancengleichheit aller Mitarbeiter*innen und Bewerber*innen ein. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) setzt dabei klare Maßstäbe und fordert vom AWI als Arbeitgeber Folgendes zu verhindern:

  • unmittelbare oder mittelbare Benachteiligung und Belästigung aus Gründen von Rasse oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität
  • und sexuelle Belästigung.

Mitarbeiter*innen oder Bewerber*innen, die der Ansicht sind, dass ihre Rechte nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verletzt wurden, können sich jederzeit an die AWI-Beschwerdestelle wenden.

Über die gesetzliche Verpflichtung zur Verhinderung von Benachteiligung und Belästigung hinaus arbeiten wir hart daran, allen unseren Mitarbeiter*innen tatsächliche Chancengleichheit zu bieten. Die Gleichstellung der Geschlechter ist am AWI seit vielen Jahren ein Diskussions- und Handlungsschwerpunkt, zu dem eine Reihe von Zielen, Quoten und Maßnahmen entwickelt und umgesetzt wurden.  Insbesondere unsere "Zielvereinbarung zur Förderung von Chancengleichheit" legt Teile dieser Ziele fest. Sie wird alle vier Jahre überprüft und weiterentwickelt. Gleichzeitig wissen wir, dass Diversität und Inklusion deutlich über die Dimension Geschlecht hinausgehen. Wir haben deshalb unser Commitment in den letzten Jahren deutlich erweitert.

Wir sind der Überzeugung, dass Chancengleichheit nicht nur ein Wert an sich, sondern unabdingbar dafür ist, erfolgreich Spitzenforschung zu betreiben. Der Erfolg eines Forschungsinstituts hängt in höchstem Maße von seinen Mitarbeiter*innen ab. Für uns ist es daher von größter Bedeutung, die besten und geeignetsten Wissenschaftler*innen, Ingenieur*innen, Techniker*innen, Informatiker*innen und Verwaltungs- und Infrastrukturmitarbeiter*innen für das AWI zu gewinnen und ihnen das bestmögliche Umfeld zu bieten, in dem sie sich während ihrer Zeit an unserem Institut entfalten können. Und damit dies gelingt, müssen sich Personalauswahl und Personalentwicklung auf Wissen, Kompetenz und Fähigkeiten konzentrieren, unabhängig von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Alter usw.

Das AWI verfügt über eine Vielzahl von Organisationseinheiten und Gremien, die alle Aspekte der Chancengleichheit fördern (siehe Kontaktdaten auf der rechten Seite oder verlinkt):

  • Das Engagement unseres Direktoriums ist die Grundlage und von größter Bedeutung.
  • Unsere Personalabteilung setzt die Gleichstellungsstrategie des Direktoriums um und überträgt sie in operative Prozesse und Strukturen.
  • Darüber hinaus haben wir engagierte Gremien, die ihre Perspektive und ihre Schwerpunkte einbringen. Die Frauenbeauftragte, die Schwerbehindertenvertretung und der Personalrat werden jeweils alle vier Jahre von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewählt. Diese Gremien tragen dazu bei, Voreingenommenheit und Diskriminierung bei personalbezogenen Verfahren (Auswahl, Entfristung usw.) zu verhindern. Sie sensibilisieren auch für Fragen der Chancengleichheit im Allgemeinen und machen auf Themen aufmerksam, die für die Beschäftigten von besonderer Bedeutung sind.
  • Nicht zuletzt bieten wir Unterstützungseinheiten für die besonderen Bedürfnisse von Kolleg*innen aus dem Ausland (International Office) und von Beschäftigten mit Kindern und/ oder pflegebedürftigen Familienangehörigen (Familienbüro).

Wir wissen, dass die Realität komplex ist und ein ständiges sich Bemühen erfordert. Chancengleichheit und Gleichbehandlung verankern wir nicht daher nur in Vorschriften. Unser Ziel ist es, sie als integralen Bestandteil unserer Organisationskultur zu etablieren – daran arbeiten wir tagtäglich.

Das AWI ist Partner des Projektes TandemPower. Gemeinsam machen wir uns stark für klischeesensible Berufsorientierung!

Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) können sich Beschäftigte bei der zuständigen Stelle beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten wegen einer der im Gesetz genannten Gründe (Rasse, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität) benachteiligt fühlen.

Beschäftigte im Sinn des AGG sind auch Bewerber/innen für ein Beschäftigungsverhältnis.

Die Aufgabe der Beschwerdestelle wird am Alfred-Wegener-Institut von Katharina Kramer und Eva-Katrin Landscheid wahrgenommen - die Kontaktdaten finden Sie rechts.

 

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz