Informationen zum Arbeitsverhältnis

Gehalt

Das Alfred-Wegener-Institut wendet seit 2011 den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Bundes (TVöD Bund) an, der in der Regel auch auf Ihren Arbeitsvertrag Anwendung findet. Einige Ausnahmen gibt es, so zum Beispiel studentische Hilfskräfte oder Praktikant/innen - wenn Sie aber als Doktorand/in, als Postdoc oder Senior Scientist zu uns kommen oder als Mitarbeiter/in in Verwaltung, Technik oder Infrastruktur, dann richtet sich Ihr Arbeitsverhältnis und damit auch Ihr Gehalt normalerweise nach dem TVöD Bund.

Dies bedeutet dann, dass die Entgeltordnung des Bundes für Sie gilt, aus der sich Ihr Gehalt ableitet. Diese ist nach verschiedenen Berufsgruppen aufgegliedert und bestimmt die Zuordnung zu einzelnen Entgeltgruppen gemäß bestimmter Faktoren, die von Beruf zu Beruf unterschiedlich sein können - häufig geht es um die Breite und Tiefe bestimmter Fachkenntnisse, die für die zu erledigenden Aufgaben nötig sind, um die Schwierigkeit der Tätigkeit oder um die Verantwortung und/oder Bedeutung, die damit einhergeht. Falls Sie einen Blick in die Entgeltordnung werfen sollten, dann beachten Sie bitte, dass die gewählten Formulierungen sehr allgemein und ausdeutungsbedürftig sind - für den Laien ist in der Regel leider nur begrenzt nachvollziehbar, was genau mit welcher Begrifflichkeit gemeint ist. Hierzu ist meistens das Studium entsprechender arbeitsrechtlicher Kommentierung und passender Rechtsprechung nötig.

Wichtig für Sie ist jedenfalls: Ihr Gehalt ist nicht Verhandlungssache, sondern ergibt sich aus Ihren Aufgaben (die die Entgeltgruppe festlegen) und Ihrer Berufserfahrung - innerhalb jeder Entgeltgruppe gibt es sechs Stufen, die steigende Berufserfahrung mit steigendem Gehalt honorieren. 

Für Auszubildende gilt das jeweils aktuelle Entgelt nach dem Tarifvertrag für die Auszubildenden im öffentlichen Dienst (TVAöD).

Arbeitszeiten

Die Regelarbeitszeit nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Bundes (TVöD Bund) beträgt für Vollzeitbeschäftigte aktuell 39 Wochenstunden.

Das AWI bietet seinen Tarifbeschäftigten flexible Arbeitszeiten. Dies bedeutet für Sie:

  • Es existiert zwar eine Kernarbeitszeit, Sie können aber Ihren Arbeitsbeginn und Ihr Arbeitsende unter Berücksichtigung dieser variabel gestalten.
  • Sie können in einem gewissen Umfang Zeiten vor- und nacharbeiten. Dadurch steht Ihnen auch die Möglichkeit offen, in Rücksprache mit Ihrem/Ihrer Vorgesetzten Gleittage zu nehmen und somit Überstunden abzubauen.

Die Arbeitszeiten auf Expeditionen sind mit den üblichen Arbeitszeitregelungen nicht abzudecken. Hierzu gibt es eine gesonderte Dienstvereinbarung, die sowohl die Arbeitszeiten als auch den Zeitausgleich im Nachgang zu Expeditionen behandelt.

Wenn Sie als studentische Hilfskraft oder als Praktikant/in zu uns kommen, unterliegen Ihre Arbeitszeiten nicht dem TVöD und sind daher anderweitig geregelt. Fragen Sie dazu bitte ggf. in der Personalabteilung nach.

Ortsflexibles Arbeiten

Sofern Ihre Arbeitsaufgaben es zulassen, können Sie bis zu 50 Prozent Ihrer Arbeitszeit ortsflexibel erbringen, das heißt von außerhalb der Instituts-Räumlichkeiten. Dafür stehen Ihnen zwei Optionen zur Verfügung, die Sie nach Rücksprache mit Ihrer Führungskraft nutzen können.

Telearbeit

Telearbeit bietet Ihnen einen verlässlichen Rahmen: Sie vereinbaren feste Tage, an denen Sie außerhalb des AWI arbeiten, und zwar an einem festen Ort (in der Regel Ihre Wohnung bzw. Ihr Haus). Wir wollen mit diesem Instrument insbesondere die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stärken. Telearbeit ist daher für Beschäftigte mit familiärer Verantwortung (Kinder, pflegebedürftige Angehörige) und einige andere Personengruppen vorgesehen.

Mobiles Arbeiten

Mobiles Arbeiten steht grundsätzlich allen Mitarbeitenden des AWI offen, sofern ihre Aufgaben dies erlauben. Im Gegensatz zur Telearbeit ist mobiles Arbeiten orts- und zeitflexibel: Sie können im für Sie genehmigten Umfang von außerhalb des AWI arbeiten. Den Ort des Arbeitens wählen Sie dabei selbst: Dies kann Ihre Wohnung sein, die Wohnung von Verwandten, ein Café, Ihr Schrebergarten ... Wichtig ist, dass der Ort sich in Deutschland befindet und dass Datenschutz und Arbeitssicherheit gewährleistet werden können. Feste Tage des mobilen Arbeitens sind nicht vorgesehen: Wann genau das mobile Arbeiten erfolgt, sprechen Sie individuell und kurzfristig mit Ihrer Führungskraft ab.

Mit der Option, bis zu 50 Prozent in Telearbeit oder mobil zu arbeiten, machen wir ein Angebot, dass viele unserer Mitarbeitenden mit Blick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sehr schätzen – und das gleichzeitig der Tatsache Rechnung trägt, dass gemeinsame Präsenz am AWI und der direkte und persönliche Austausch nicht zu ersetzen sind.

Urlaub

Der jährliche Urlaubsanspruch für Tarifbeschäftigte nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Bundes (TVöD Bund) liegt für Vollzeitbeschäftigte ebenso wie für Auszubildende bei 30 Kalendertagen

Die Urlaubsregelung des TVöD Bund weist zwei Besonderheiten auf, die für Beschäftigte attraktiv sind:

  • Unsere Mitarbeiter/innen können Urlaubstage aus einem bestimmten Jahr grundsätzlich auch noch bis zum Ende des darauffolgenden Jahres nehmen. Dies sollte die Ausnahme sein, bietet jedoch prinzipiell mehr Flexibilität.
  • Am 24. Dezember und 31. Dezember werden unsere Mitarbeiter/innen in der Regel freigestellt - Sie müssen also keinen Urlaub für diese Tage nehmen oder Gleitzeit einreichen. Und wenn Sie an einem dieser Tage doch aus dringenden Gründen arbeiten müssen, zum Beispiel in den technischen Bereichen, dann erhalten Sie zu einem anderen Zeitpunkt einen freien Tag "extra".